In einem Fall hatte ein Ehemann nach Einschätzung der Ärzte nur noch wenige Stunden zu leben. Seine Ehefrau setzte daher am Computer ein Nottestament auf, in dem sie von ihrem Ehemann als Alleinerbin eingesetzt wurde. Ein solches Testament ist jedoch nur gültig, wenn der Erblasser durch wörtliches Vorlesen des gesamten Textes von dem Testamentsinhalt erfährt, den er durch seine Unterschrift als seinen letzten Willen anerkennt.
Weil die Ärztin des Kranken das Testament, das anschließend vom Erblasser, von ihr und zwei Krankenschwestern als Zeugen unterschrieben wurde, nur sinngemäß zusammengefasst hatte, war die Erbeinsetzung in diesem Fall nichtig (Landgericht Nürnberg-Fürth, Aktenzeichen: 7 T 5033/08).
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden