Mögliche Gefahren für die Nachbarschaft einer diplomatischen Einrichtung durch terroristische Anschläge sind städtebaulich bedeutsame Auswirkungen, die im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind (BVerwG, Az. 4 C 1.06).
Der Fall: Der Kläger wandte sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für ein türkisches Konsulat auf seinem Nachbargrundstück. Er sah wegen der Gefahr terroristischer Anschläge auf das Konsulat die Sicherheit der Nachbarschaft in unzumutbarer Weise beeinträchtigt. Der VGH wies die Klage in zweiter Instanz mit der Begründung ab, dem Risiko von Terroranschlägen könne nicht im Baugenehmigungsverfahren, sondern nur mit polizeilichen Mitteln begegnet werden. Die dagegen gerichtete Revision des Klägers zum BVerwG blieb im Ergebnis ohne Erfolg.
Die Folgen: Allerdings tritt das BVerwG der Argumentation der Vorinstanz klar entgegen: Andres als vom VGH entschieden, müsse die Baugenehmigungsbehörde sämtliche mit einem geplanten Bauvorhaben im Zusammenhang stehenden Gefahren für die Wohn- und Arbeitsbevölkerung unabhängig von der Gefahrenquelle im Verfahren berücksichtigen. Wenn nötig, sei durch entsprechende Auflagen etwa zu Sicherheitsabständen oder andere Maßnahmen zu gewährleisten, dass die Risiken auch im Falle einer Verschärfung der Sicherheitslage beherrschbar blieben. Sollte dies aufgrund der Gegebenheiten im Einzelfall nicht möglich sein, müsse die Baugenehmigung versagt werden. Im zu entscheidenden Fall gab es nach Auffassung des Gerichts aber keine tatsächlichen Anhaltspunkte für eine schwerwiegende Gefährdung durch das Bauvorhaben, sodass die Klage im Ergebnis ohne Erfolg blieb.
Was ist zu tun? Die Entscheidung birgt erhebliche Brisanz. Die vergangenen Jahre und Jahrzehnte haben gezeigt, dass aus Anlass aktueller politischer Ereignisse auch ganz andere Einrichtungen als die diplomatischen Vertretungen von Staaten aus Krisenregionen in das Visier von Terroristen geraten können. Nimmt man die Entscheidung des Gerichts ernst, werden die Baugenehmigungsbehö,rden zukünftig bei vielen Bauvorhaben wie z. B. Niederlassungen von bekannten Wirtschaftsunternehmen oder Verlagen, Moscheen, Synagogen, Parteizentralen etc. die Gefahr terroristischer Aktivitäten im Auge haben müssen. Es ist abzusehen, dass Sicherheitsbedenken bei den entsprechenden Vorhaben von Gegnern als Hebel genutzt werden können, um die Erteilung einer Baugenehmigung zu verhindern. Bauherren sollten darauf vorbereitet sein und schon mit den Bauantragsunterlagen ein stimmiges Sicherheitskonzept präsentieren können.
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