In einem aufsehenerregenden Beschluss hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Beschl. v. 20.01.2025, Az. 2 Orbs 4/25) deutlich gemacht, dass Unwissenheit oder Unverständnis gegenüber Verkehrszeichen nicht vor Strafe schützt – im Gegenteil: Wer die Verkehrsregelungen „nicht versteht“, riskiert nicht nur Bußgeld und Fahrverbot, sondern unter Umständen auch Zweifel an seiner kognitiven Fahrtauglichkeit.

Tempo 146 bei erlaubten 60 – „verwirrende Schilder“?

Ein Autofahrer war mit 146 km/h auf der Autobahn 7 unterwegs, obwohl dort aufgrund einer temporären Lkw-Kontrolle eine Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h galt – angezeigt durch sogenannte Klappschilder. Das Amtsgericht Fulda verhängte eine Geldbuße von 900 Euro sowie ein dreimonatiges Fahrverbot. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein und berief sich auf eine „verwirrende Beschilderung“.

Das OLG Frankfurt zeigte jedoch kein Verständnis für diese Argumentation. Die Klappschilder seien klar erkennbar gewesen, so der 2. Strafsenat. Die Quelle der behaupteten Verwirrung sei nicht nachvollziehbar.

Gericht rügt kognitives Verständnis – keine Ausrede möglich

Statt eines Verbotsirrtums stellte das Gericht vielmehr infrage, ob der Fahrer überhaupt noch kognitiv in der Lage ist, am Straßenverkehr teilzunehmen. Deutlich urteilte der Senat: Wer bereits mit so einer einfachen Beschilderung überfordert sei, stelle eine Gefahr für den Straßenverkehr dar.

Hinzu kam, dass das OLG die Tat nicht mehr als fahrlässig, sondern vorsätzlich einstufte. Wer ein Tempolimit derart deutlich überschreitet und sich auf angebliches Unverständnis beruft, handele nicht aus Versehen, sondern bewusst gegen die geltenden Regeln – mit Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer.

Fazit der Kanzlei Cäsar-Preller: Keine Ausflüchte im Straßenverkehr

Diese Entscheidung unterstreicht einmal mehr, wie wichtig es ist, sich im Straßenverkehr sicher, umsichtig und regelkonform zu verhalten. Die Gerichte zeigen in solchen Fällen klare Kante, insbesondere wenn die Sicherheit anderer auf dem Spiel steht.

Wer sich in ähnlicher Situation wiederfindet – sei es wegen eines Fahrverbots, einer Bußgeldsache oder Zweifel an der eigenen Fahreignung – sollte sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Die Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden steht Ihnen mit jahrelanger Erfahrung zur Seite.

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