Wer Nagellack, Haarspray, Parfum oder Lithiumbatterien im Paket verschicken möchte, sollte sich vorher informieren. Diese Produkte sind leicht entzündbar, deswegen gelten sie als Gefahrgut im Transportrecht. Die Verbraucherzentrale in Nordrhein-Westfalen hat festgestellt, dass viele Kunden nicht wissen, dass das Paket einen Gefahrgutaufkleber tragen muss. Die Verbraucherzentrale hatte sich den Transport von Parfüms bei folgenden Paketdiensten genauer angeschaut: DHL, GLS, Hermes, UPS und Deutscher Paketdienst.
Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass kein Paketdienstleister in seinen Allgemeinen Geschäftsbedienungen eine verständliche Regelungen trifft, außer UPS. Die Deutsche Post gestattet den Transport von bis zu vier Liter Parfüm. Ein Flakon allerdings darf nicht mehr als 500ml enthalten.
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