In Zeiten geringer Zinsen sind viele Anleger auf der Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten. Hierbei werden auch immer wieder sogenannte partiarische Darlehen beworben, warnt der Wiesbadener Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Joachim Cäsar-Preller.
Bei partiarische Darlehen handelt es sich weitestgehend um unregulierte Finanzprodukte, welche riskant und auch untereinander nur schwer zu vergleichen sind.
In der Regel überlassen Kunden einem Anbieter ein Darlehen für einen bestimmten Zweck und bekommen dafür einen Anteil am Gewinn. Außerdem kann eine Verzinsung vereinbart werden.
Am Unternehmen ist der Darlehensgeber aber nicht beteiligt, hat dementsprechend auch keinen Einfluss auf die Geschäfte, erläutert der Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Aufgrund der geringen Regulierung der Darlehen, hat der Darlehensgeber auch kaum einen Einblick in die Geschäftsentwicklung des Unternehmens.
Anders als bei regulierten Unternehmensanleihen oder Aktien, sind die Unternehmen bei partiarischen Darlehen nicht verpflichtet regelmäßig über ihre Geschäftsentwicklung zu berichten oder sonstigen Informationsverpflichtungen nachzukommen.
Dies erhöht das Risiko erheblich, weiß der Finanzmarktexperte Cäsar-Preller.
Andererseits sind die versprochenen Erträge regelmäßig erheblich attraktiver als in gewöhnlichen Anlagen.
Dennoch rät Cäsar-Preller zur Vorsicht. Nur werauch etwaige Verluste tragen kann, sollte überhaupt in unregulierte und nicht an Börsen zugelassenen Anlagen investieren.
Dennoch müssen die beworbenen Aussagen den Tatsachen entsprechen. Entsprechen die Werbebotschaften nicht der Wahrheit können Schadensersatzansprüche für die geschädigten Anleger bestehen, legt der Rechtsanwalt Cäsar-Preller dar.
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