Eine häufig in Anspruch genommene Alternative dazu, alte oder kranke Menschen in die Obhut eines
Pflegeheims zu geben, besteht darin einen Pflegeservice zu engagieren. Das Personal kann je nach
Bedarf bzw. Pflegestufe in den eigenen vier Wänden in Anspruch genommen werden. Das hat häufig
den Vorteil, dass alte Menschen in ihrer gewohnten Umgebung bleiben oder auch schwerbehinderte
Menschen zu Hause behandelt werden können, auch wenn sie Pflege benötigen. Je nach Pflegestufe
bzw. -bedarf wird dem Pflegebedürftigen ein entsprechendes Fachpersonal zugewiesen, das sich
um die anfallenden Aufgaben kümmern soll. Meistens wird vor Pflegebeginn mit der Kranken- bzw.
Pflegekasse vereinbart was für ein Fachpersonal notwendig ist. Der ambulante Pflegedienst ist
dann dazu verpflichtet entsprechende Pflegekräfte zu stellen, erläutert der Fach- und Rechtsanwalt
Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Der Bundesgerichtshof entschied nunmehr, dass es als Betrug zu werten sei, wenn ein Pflegedienst
anstatt ausgebildetem Fachpersonal Pflegekräfte ohne spezielle Qualifikation einsetze.
In dem verhandelten Fall, wurde die Betreiberin eines Pflegedienstes angeklagt. Die Beklagte
hatte mit der Kasse eines Wachkomapatienten einen Vertrag über eine 24-Stunden-Krankenpflege
geschlossen. Dieser besagte, dass sie dazu verpflichtet sei ausschließlich Pflegepersonal
einzusetzen, das auf Intensivpflege spezialisiert sei. Die Betreiberin des Pflegedienstes kam der
Vertragsforderung allerdings nicht nach und setzte ungeschultes Personal ein. Darüber hinaus
fälschte sie Unterschriften auf den Rechnungen für die Kasse, fasst der Rechtsanwalt Cäsar-Preller
den Sachverhalt zusammen.
Das Gericht wertete dieses Vorgehen als Betrug. Der gesundheitliche Zustand des Patienten spielte
bei der Entscheidung der Richter keine Rolle. Auch wenn dieser während der gesamten Pflegezeit
durch das nicht ausreichend qualifizierte Pflegepersonal, anhaltend gut war.
Wer häusliche Pflege beansprucht sollte sich also sicher sein, dass er sich an einen seriösen
Pflegedienst mit spezialisierten Pflegekräften wendet, betont Cäsar-Preller.
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