Ab Mai dieses Jahres stehen Millionen von Bürgern aus Osteuropa der Arbeitsmarkt offen. Sieben Jahre nach der EU-Erweiterung dürfen alle Bürger der Beitrittsländer (u. a. Tschechien, Polen und Ungarn) in Deutschland frei nach Arbeit suchen. Dies gilt bereits für Zypern und Malta.
Bis dahin muss eine Erlaubnis von den Arbeitsagenturen erfolgen, nur in Ausnahmefällen entfällt diese Genehmigungspflicht. Allerdings bleibt diese Regel zunächst für Rumänien und Bulgarien bestehen. Diese beiden Länder traten erst 2007 der Europäischen Union bei.
Somit können ab Mai auch Privatleute Bürger aus den osteuropäischen Beitrittsstaaten einstellen, z. B. als Haushaltshilfen für Pflegebedürftige. Dafür fallen dann Beiträge für die Sozialversicherung an.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden