Am 25. November 2024 veröffentlichte das Kraftfahrt-Bundesamt einen Rückruf für Modelle des Porsche Taycan der Baujahre 2019 bis 2024. Grund für den Rückruf ist ein Zelldefekt in der Hochvoltbatterie, der zu einem Kurzschluss und in der Folge zu einem Brand führen kann. Es ist der vorerst letzte Rückruf für den Porsche Taycan in einer inzwischen langen Liste von Rückrufen. Zudem ist beim Taycan immer wieder von Reichweitenproblemen zu lesen.
„Die vielen Rückrufe und Reichweitenprobleme beim Porsche Taycan sind sicher nicht das, was die Käufer von einem modernen Elektro-Fahrzeug erwartet haben und erwarten durften“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden. Der erfahrene Jurist stellt klar, dass die Käufer Anspruch auf ein mangelfreies Fahrzeug haben und Porsche die Mängel beseitigen muss. „Ist Porsche dazu nicht in der Lage, können die Käufer ihre rechtlichen Möglichkeiten nutzen. In Betracht können bspw. Ansprüche aus Gewährleistung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags bzw. Leasingvertrags kommen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Probleme am Bremssystem und Brandgefahr
Probleme mit der Hochvoltbatterie, die zu einen Fahrzeugbrand führen können, sind beim Porsche Taycan wiederholt aufgetreten, so dass es schon zu einer Reihe von Rückrufen für die betroffenen Fahrzeuge gekommen ist. Ein anderer Rückruf betraf die Bremsen. Hier konnte es zu einem Versagen der vorderen Bremsschläuche und in der Folge zum Ausfall des vorderen Bremskreises kommen. Rechtsanwalt Cäsar-Preller: „Bremsversagen und Brandgefahr. Man könnte den Eindruck gewinnen, dass das Risiko beim Porsche Taycan auf dem Beifahrersitz sitzt.“ Die betroffenen Käufer müssen derartige sicherheitsrelevanten Probleme nicht hinnehmen. „Porsche muss diese Mängel dauerhaft abstellen. Ansonsten können die Kunden ggf. Ansprüche auf Kaufpreisminderung oder Rückabwicklung des Kaufvertrags geltend machen“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden.
Abweichungen bei der Reichweite
Hinzu kommt, dass die Reichweite häufig weit unter den Angaben von Porsche liegt. Die Reichweite für Elektrofahrzeuge wird im WLTP-Verfahren ermittelt, das unter Laborbedingungen stattfindet. Das kann zu Abweichungen von der Reichweite unter normalen Betriebsbedingungen führen. „Zu groß dürfen diese Abweichungen aber nicht sein. Bei Verbrennungsmotoren hat der BGH entschieden, dass Abweichungen von den Angaben zum Verbrauch von mehr als zehn Prozent wesentlich sind“,
so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Beim elektrischen Porsche Taycan sind die Abweichungen von den Reichweitenangaben oft noch deutlich auffälliger.
Die Mängelliste beim Porsche Taycan ist lang und Käufer haben die Möglichkeit, sich dagegen zu wehren. Am Landgericht Marburg ist inzwischen eine Klage gegen Porsche anhängig.
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