Am 3. Juni 2025 begann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. III-5 St 2/25) ein aufsehenerregender Prozess gegen den 27-jährigen Syrer Issa Al H., der im August 2023 bei einem Messerangriff auf ein Stadtfest in Solingen drei Menschen tötete und zehn weitere teils schwer verletzte. Die Anklage wirft ihm dreifachen Mord, zehnfachen versuchten Mord sowie gefährliche und schwere Körperverletzung vor – alles in Tateinheit. Zusätzlich wird ihm die Mitgliedschaft in der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) zur Last gelegt.

Tat mit tiefgreifender Wirkung auf eine Stadt
Der Angriff erfolgte an einem lauen Sommerabend beim Stadtfest zum 650-jährigen Jubiläum Solingens – mitten im Gedränge vor einer Bühne. Innerhalb von Sekunden stach der Täter laut Anklage wahllos auf Besucher:innen ein. Erst ein 48-jähriger Mann konnte ihn mit Tritten stoppen. Die Tat war nicht nur ein Angriff auf Einzelne, sondern auch auf das Gemeinschaftsgefühl der Stadt – das betonten die Vertreter der Nebenklage eindringlich.

Geständnis ja – Terrorvorwurf nein
In seiner Einlassung zeigte sich der Angeklagte reuig. Er gestand die Tötungen und bekannte: „Ich habe Unschuldige verletzt, keine Ungläubigen.“ Er bat die Opfer um Verzeihung und erklärte, dass er mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechne. Den Vorwurf, aus islamistisch-terroristischen Motiven gehandelt zu haben, bestritt er hingegen. Die Generalbundesanwaltschaft sieht dies anders: H. soll vor der Tat mehrere Videos mit einem Treueschwur zum IS angefertigt und über Telegram an eine mutmaßliche Kontaktperson der Terrororganisation gesendet haben.

Aufarbeitung im Strafprozess und im Parlament
Das Gericht hat für den Prozess 22 Verhandlungstage angesetzt. Fast 50 Zeugen, darunter viele Verletzte, sollen gehört werden. Parallel läuft im nordrhein-westfälischen Landtag ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss, der sich mit behördlichen Versäumnissen bei der Durchsetzung einer geplanten Überstellung von H. nach Bulgarien befasst. Diese war vor der Tat gescheitert.

Bedrohung der Rechtsstaatlichkeit durch Einschüchterung
Besonders problematisch ist, dass die Verteidigerin des Angeklagten nach der Tat zur Zielscheibe rechtsextremer Drohaktionen wurde. Vor ihrer Kanzlei wurden symbolische Gräber und Kreuze aufgestellt. Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein verurteilten diese Einschüchterungsversuche aufs Schärfste – ein Angriff auf die Grundprinzipien des Rechtsstaats.

Fazit
Der Prozess in Düsseldorf steht exemplarisch für die Herausforderung, schwerste Gewalttaten mit mutmaßlichem Extremismusbezug rechtsstaatlich aufzuarbeiten. Er dient zugleich als Mahnung, dass eine faire Strafverfolgung nur in einem Umfeld möglich ist, das alle Beteiligten – auch die Verteidigung – schützt und respektiert.