Das Oberlandesgericht Celle urteilte, dass Fahrradfahrer keinen Helm tragen müssen, sie nach einem Unfall aber trotzdem Anspruch aufvollen Schadensersatz und Schmerzensgeld haben. In der ersten Instanz hatte das Landgericht Verden noch entschieden, dass der Schadensersatzanspruch des Fahrradfahrers um 20% gekürzt wird. Die Begründung war, dass er sportlich unterwegs gewesen sei und sichdeshalb mit einem Helm schützen müsse wie ein Skifahrer oder Reiter. 
Das Gericht in Celle sah dies anders: Der Radler hätte nur ein Helm tragen müssen, wenn er sehr schnell und riskant unterwegs gewesen wäre. 
Das Oberlandesgericht in Schleswig hatte im Juni einer Radfahrerin die Schadensersatzansprüche gekürzt, obwohl sie ohne sportliche Ambitionen unterwegs war. Das Urteil war auf zum Teil heftige Kritik gestoßen. Die Klägerin hat Revision eingelegt. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Auch das Urteil vom Oberlandesgericht Celle ist noch nicht rechtskräftig.