Eine Baustelle versperrt die Straße, kein Durchkommen für Autos. Doch mit dem Rad? Kein Problem! Doch was ist, wenn der Radfahrer in der ungesicherten Grube landet? Haftet dann das Bauunternehmen für den Schaden?
Personen, die sich hinter dem abgesperrten Bereich bewegen, müssen mit Gefahren und Verletzungen rechnen. „Falls der wagemutige Radfahrer in eine Baugrube fällt, so kann er vom Bauunternehmer keinen Schadensersatz verlangen.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. Das hat auch das Oberlandgericht Hamm so entschieden (Az.: I-9 U 135/13).
Der betroffene Radfahrer war abends auf einer Straße gefahren, die für Autos gesperrt war. Zudem war der Radweg durch ein paar Absperrschranken gekennzeichnet. Nur Anlieger durften noch einen Teil der Straße befahren, um zu ihrem Haus zu gelangen. Auf dem abgesperrten Weg lag eine tiefe Baugrube, die der Radfahrer übersah und in sie hinein stürzte. Er wollte sowohl Schadensersatz als auch Schmerzensgeld von der Baufirma fordern.
Für ihn war klar, dass der Radweg bei der Baugrube endete und der Bauherr gegen absichernde Maßnahmen verstoßen habe, so der betroffene Radler. Die Baugruben müssen für Fußgänger und Radfahrer durch Bauzäune gesichert werden, egal ob die Straße für den übrigen Verkehr komplett gesperrt ist oder nicht, beschwert sich der Kläger. Es wären ohnehin so viele Anlieger auf der gesperrten Straße unterwegs gewesen, dass es sich um einen öffentlichen Verkehrsbereich gehandelt habe.
Die Klage wurde vor Gericht jedoch abgewiesen. „ Die Baustelle war auf jeden Fall ein Gefahrenbereich und es gab sogar eine zweite Absperrung. Diese hat der Radfahrer jedoch einfach umfahren. Außerdem hat der Baustellenbetreiber keine Pflichten gegenüber dem Kläger, da dieser keine Berechtigung hatte, auf die Baustelle zu fahren.“, erklärt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
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