Das schöne Wetter rückt immer näher. Optimal geeignet, um viele gemeinsame Radtouren zu machen. Ab einer gewissen Teilnehmerzahl darf sogar nebeneinander gefahren werden. Das ist jedoch längst nicht alles, es gibt noch deutlich mehr, auf das man achten muss.
Nimmt man an einer professionell organisierten Fahrradtour teil, muss man selbst auf seine Sicherheit achten, wenn man weit zurück fällt. Die Sicherungsposten des Veranstalters sind nämlich nicht dazu verpflichtet, auch noch auf das letzte Fahrrad zu warten. Sie kümmern sich lediglich um die Sicherheit der Gruppe, wenn zum Beispiel eine Straße überquert wird. Das Oberlandesgericht Hamm entschied, dass nicht auf Nachzügler geachtet werden muss (Az.: 6 U 80/13).
Ab 100 Teilnehmern einen Sicherungsposten einsetzen
Im genannten Fall hatte ein Radler geklagt, weil er den Anschluss verloren hatte und dann von einem Fahrzeug erfasst wurde, als er eine Kreuzung überqueren wollte. Durch eine Panne war er von der restlichen Gruppe abgekommen, hatte bei der Kreuzung die Vorfahrt missachtet und erlitt eine schwere Kopfverletzung. Er fiel sogar für einige Tage ins Koma. Er verklagte den Veranstalter der Tour deshalb auf Schadensersatz in Höhe von 200.000 Euro. Jedoch ohne Erfolg. „Nachzügler sind für ihre Sicherheit selbst verantwortlich. Ein Sicherungsposten kann nicht auf jeden einzelnen Radfahrer achten – muss er auch nicht.“, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Bei großen Gruppen gibt es besondere Rechte für die Veranstalter und Teilnehmer. Eine Radlergruppe von mindestens 16 Teilnehmern gilt als geschlossener Verband, der drei Sonderrechte hat. Er darf auf der Fahrbahn radeln, zu zweit nebeneinander fahren und er muss von anderen Verkehrsteilnehmern als einzelnes Fahrzeug behandelt werden. „Im Klartext heißt das, dass ein Autofahrer den Verband nur an einem Stück überholen darf. Dazwischendrängeln ist nicht erlaubt.“, verdeutlicht der Wiesbadener Anwalt Cäsar-Preller. Fällt ein Fahrradfahrer zu sehr zurück, ist er kein Teil des Verbands und genießt somit auch keine Sonderrechte.
Erst ab einer Gruppengröße von 100 Teilnehmern ist es in der Regel nötig, einen Sicherungsposten einzustellen. Er hilft der Gruppe bei Kreuzungen, indem er die Autofahrer auf die Radlergruppe aufmerksam macht. „Er darf jedoch nicht den Verkehr regeln oder Autos zum Anhalten zwingen.“, so Cäsar-Preller. Ab 100 Teilnehmern muss die Tour auch von der örtlichen Straßenverkehrsbehörde genehmigt werden.
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