Im Fall eines Streits zieht man in der Regel vor die staatlichen Gerichte, jedoch steht dieser Weg nicht allen zur Verfügung, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller erläutert.
Jeder der Professionell oder Semiprofessionell Sport betreibt muss sich früher oder später einer privaten Sportsgerichtsbarkeit unterwerfen.
In diesen Sportsgerichten verhandeln nicht zwingend ausgebildete Juristen, sondern regelmäßig auch juristische Laien. Dies mag bei der Verhandlung über eine rote Karte noch unproblematisch sein, jedoch stößt dieses System an die Grenze wo es um die sportliche und wirtschaftliche Zukunft des Sportlers geht, mahnt Cäsar-Preller.
Grundsätzlich regeln die Sportsverbände ihre Angelegenheiten selbst, sodass es möglich ist durch eine eigene Schiedsgerichtsbarkeit zu gründen und somit die staatlichen Gerichte außen vor zu halten. Jedoch arbeiten diese Sportsgerichte oftmals auch an der Grenze zur Rechtsstaatlichkeit. 
So ist die Funktion von Richter, Kläger, Verteidiger und Gesetzgeber nicht immer streng voneinander getrennt. So entschieden im Fall von Claudia Pechstein die Ersteller des auszulegenden Regelwerkes mit. Dies wäre, laut Cäsar-Preller, bei staatlichen Gerichten ein Unding. 
Aber der Fall Pechstein zeigt noch mehr, so entschied das zuständige (staatliche) Landgericht München, dass der Sportsgerichtsbarkeit zugrundeliegende Schiedsvertrag unwirksam ist.
Diese Feststellung ist nicht die erste ihrer Art, erläutert der Wiesbadener Experte Cäsar-Preller.
Insgesamt empfiehlt Cäsar-Preller, dass Sportler, welche ihre Rechte geltend machen wollen, genau prüfen ob tatsächlich zwingend die Sportsgerichtsbarkeit zuständig ist. Oftmals sind die Schiedsklauseln unwirksam, was es möglich macht vor staatlichen Gerichten für sein Recht zu streiten.
Insoweit weist der Rechtsanwalt Cäsar-Preller darauf hin, dass staatliche Gerichte Schadensersatzansprüche, welche erst nach Abschluss des sportsgerichtlichen Instanzenzuges geltend gemacht werden, als verwirkt ansehen. Dies führt dazu, dass solche Ansprüche möglichst direkt vor der staatlichen Gerichtsbarkeit eingeklagt werden sollten.