Ästhetische Behandlungen mit Botox und Hyaluron-Fillern boomen – doch rechtlich bergen sie erhebliche Risiken.
Die Kanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden vertritt regelmäßig Mandant*innen, die durch unzureichende Aufklärung oder fehlerhafte Behandlung gesundheitliche Schäden erlitten haben.
Gerade die Kombination aus schneller Verfügbarkeit und fehlender medizinischer Kontrolle führt in der Praxis häufig zu schwerwiegenden juristischen Fallkonstellationen.


Unzureichende Aufklärung – Haftung wegen Aufklärungsmangel

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist die ärztliche Aufklärung zwingende Voraussetzung für die wirksame Einwilligung in medizinische Eingriffe.
Auch bei sogenannten Schönheitsbehandlungen – also medizinisch nicht indizierten Eingriffen – gelten höchste Aufklärungsanforderungen (vgl. BGH, Urteil vom 29.01.2019 – VI ZR 495/17).

Die Kanzlei Cäsar-Preller stellt in ihrer Mandatsarbeit regelmäßig fest, dass Patient*innen nicht umfassend über Risiken wie:

  • allergische Reaktionen,
  • Granulombildung,
  • Infektionen oder
  • dauerhafte Nervenschäden

informiert werden.
In solchen Fällen liegt regelmäßig ein Verstoß gegen die ärztliche Aufklärungspflicht nach § 630e BGB vor, was zur Unwirksamkeit der Einwilligung führt – mit der Folge voller Haftung nach § 823 Abs. 1 BGB.


Typische medizinische Komplikationen – und ihre juristische Relevanz

Die rechtlichen Ansprüche aus missglückten Unterspritzungen ergeben sich in erster Linie aus dem Behandlungsvertrag (§ 630a ff. BGB) sowie aus Deliktsrecht (§ 823 BGB).
Die Kanzlei Cäsar-Preller vertritt regelmäßig Mandant*innen, in deren Fällen es zu folgenden Komplikationen kam:

  • Gefäßverschlüsse und Nekrosen:
    Wird Hyaluron versehentlich intravasal injiziert, droht Gewebeuntergang mit Entstellung – häufig ein klassischer Fall für ein Schmerzensgeld (§ 253 Abs. 2 BGB).
  • Lähmungen durch Botox:
    Unsachgemäße Applikation kann Gesichtsnerven beeinträchtigen und dauerhafte Lähmungen verursachen.
  • Erblindung:
    Bei Injektionen im Augenbereich kann der Blutfluss zur Netzhaut unterbrochen werden – eine der gravierendsten Komplikationen mit klaren Schadensersatzansprüchen.
  • Anaphylaxie:
    Bei schweren allergischen Reaktionen kann sogar eine lebensbedrohliche Situation entstehen.
    Fehlt die vorherige Risikoaufklärung, ist die Haftung regelmäßig gegeben.

Nachsorgepflichten und deren Verletzung

Nicht nur die Aufklärung vor der Behandlung, sondern auch die ärztliche Nachsorge ist rechtlich geboten.
Erfolgt bei Komplikationen keine adäquate medizinische Reaktion – etwa bei Infektionen oder Fremdkörperreaktionen – stellt dies einen Behandlungsfehler dar.
Die Kanzlei Cäsar-Preller sieht in solchen Fällen regelmäßig die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz (§ 280 BGB) und Schmerzensgeld (§ 253 BGB) als erfüllt an.


Rechtliche Durchsetzung mit Unterstützung der Kanzlei Cäsar-Preller

Im Falle fehlerhafter Aufklärung oder Behandlung unterstützt die Kanzlei Cäsar-Preller geschädigte Patientinnen bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche.
Neben zivilrechtlichen Ansprüchen können in schweren Fällen auch berufsrechtliche Konsequenzen für Behandelnde folgen – insbesondere wenn kosmetische Behandlungen von nicht approbierten Personen (z. B. Kosmetikerinnen) durchgeführt wurden, was gemäß § 1 Heilpraktikergesetz unzulässig ist.


Eine vermeintlich harmlose Schönheitsbehandlung kann erhebliche rechtliche Folgen nach sich ziehen.
Eine fehlende Risikoaufklärung oder unzureichende Nachsorge begründen regelmäßig Schadensersatzpflichten.
Wer betroffen ist, sollte sich nicht scheuen, juristische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Die Aufarbeitung solcher Fälle erfordert nicht nur medizinisches, sondern auch juristisches Fachwissen.
Nur so lassen sich Rechte effektiv durchsetzen und gesundheitliche wie finanzielle Schäden kompensieren.


Wenn Sie selbst betroffen sind oder sich unsicher fühlen, ob Ihre ästhetische Behandlung ordnungsgemäß durchgeführt wurde, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Die Kanzlei Cäsar-Preller steht Ihnen mit jahrzehntelanger Erfahrung im Medizin- und Arzthaftungsrecht zur Seite. Wir prüfen Ihre Ansprüche umfassend und vertreten Sie kompetent – außergerichtlich wie gerichtlich.