Private Unterkünfte zu vermieten lohnt sich für beide Parteien. Der Mieter bekommt direkten Zugang zu Einheimischen und ist somit kostengünstig mitten im Geschehen, für den Vermieter ist die Vermietung der eigenen vier Wände ein lohnenswerter Nebenerwerb.
Doch das angesagte AirBnB Projekt kann für den Vermieter auch rechtliche Konsequenzen mit sich bringen. So ist es nicht jedem gestattet, seine Wohnung an Urlauber weiterzuvermieten. Auch gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten wenn etwas im Mietobjekt zu Bruch gegangen ist. Hier kann der Sebastian Rosenbusch-Bansi, Rechtsanwalt aus Wiesbaden, Hilfe leisten.
Wer darf die private Wohnung überhaupt vermieten?
Sind Sie selbst Mieter einer Wohnung , so benötigen zwingend die schriftliche Erlaubnis des Wohnungseigentümers für die zeitweise Vermietung der privaten vier Räume. In manchen Gemeinden ist sogar eine Erlaubnis der Gemeinde in der Sie vermieten möchten von Nöten. Dies gilt vor allem in Gemeinden, die Klauseln zur Vermietung von Ferienwohnung in ihren Satzungen haben.
„Bevor Sie die eigene Mietwohnung an einen Dritten untervermieten, sollten Sie als erstes also in der Stadtverwaltung Ihrer Heimat nachfragen, welche Regelungen für die Untermiete gelten.“, rät Rosenbusch-Banis, der Fachanwalt für Mietrecht aus Wiesbaden.
Wenn Sie diese Informationen eingeholt haben, sollten Sie sich von Ihrem Vermieter die schriftliche Erlaubnis zur Untervermietung einholen. Im Streitfall kann diese schriftliche Zusage ein wichtiges Dokument darstellen.
Einnahmen müssen steuerlich erfasst werden
Der Anwalt aus Wiesbaden rät dringend, die Einkünfte aus der Untervermietung an Reisende genau zu erfassen. Wer über dem steuerlichen Freibetrag liegt, muss diese Einkünfte bei der zuständigen Steuerbehörde angeben und gegebenenfalls die Einkünfte versteuern.
Untermiete schriftlich festhalten
Wenn Sie einen Untermieter aufnehmen, sollten Sie sich unbedingt absichern, indem Sie einige Formalitäten schriftlich festhalten.
Sebastian Rusenbusch Bansi, Fachanwalt für Mietrecht aus Wiesbaden, rät allen Airbnb Anbietern, schriftlich festzuhalten , welche zusätzlichen Leistungen zur Übernachtung in Anspruch genommen werden können.
Erkennen Sie die rechtliche Lage
„Ich rate allen Airbnb Vermietern und Mietern, sich intensiv mit den verschiedenen Situationen zur Vermietung bei Airbnb auseinanderzusetzen, bevor man erstmals fremde Gäste aufnimmt. Das erspart eine Menge Ärger.“, sagt der Rechtsanwalt aus Wiesbaden abschließend
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