Wie das Amtsgericht Potsdam nun entschied, waren die Abmahnungen von Redtube-Nutzern rechtswidrig.
Ende letzten Jahres versendete die Kanzlei Urmann und Collegen (U+C) im Auftrag von „The Archive“ etliche Abmahnung an angebliche Porno-Konsumenten, wie der Wiesbadener Rechtsanwalt Cäsar-Preller erläutert. Sie warfen ihnen vor, sich auf der Internetseite von redtube, Filme angeschaut und heruntergeladen zu haben und verlangten hierfür einen Schadensersatz von 250 € pro Film.
Es ist schon fraglich wie die Kanzlei an die Nutzer einer fremden Homepage herankommen ist, zeigt sich Cäsar-Preller verwundert, aber noch viel fraglicher ist unter welchem Gesichtspunkt der Schadensersatz gerechtfertigt sein soll.
Zwar wird beim anschauen der Filme, dem sogenannten streamen, die Filmdatei im Cache gespeichert, jedoch ist eine Wiedergabe hieraus für den Laien kaum möglich.
Darüber hinaus erscheint es widersinnig, dass das schauen von Filmen über eine legale Seite illegal sein soll.
Diesen Argumenten folgte nun auch das Potsdamer Amtsgericht und stellte fest, dass gegenüber den Nutzern kein Zahlungsanspruch besteht. 
Zur Verhandlung erschien weder der vorgebliche Rechteinhaber, noch die genannte Abmahnkanzlei, sodass das Gericht im Rahmen eines Versäumnisurteiles zu entscheiden hatte.
Die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät und vertritt bundesweit Mandanten in Abmahn- und Urheberrechtsprozessen.