Mieter dürfen ihre Wäsche in den Wohnungen und auf dem Balkon trocknen, auch wenn ein separater Trockenraum zur Verfügung gestellt wird. Unter der Bedingung, dass sie immer gut lüften, damit keine Feuchtigkeitsschäden entstehen.
Tritt dieser Fall ein, müssen diese jedoch die Mieter für die Schäden haften. Darauf weist die Kanzlei Cäsar-Preller, welche unter anderem für das Miet- und Baurecht zuständig ist, hin.
Unter anderem gilt, dass der Mieter einen eigenen Wäschetrockner in seiner Wohnung aufstellen und nutzen kann, auch wenn ein Gemeinschaftswäschetrockner zur Verfügung steht. Herr Cäsar-Preller hebt hervor, dass der Vermieter jedoch das Recht hat, die Nutzung der selbst aufgestellten Trockner vertraglich auf Nutzungszeiten außerhalb der allgemeinen Ruhezeiten zu beschränken.
Hat der Vermieter sich vertraglich dazu verpflichtet Trockenräume oder Wäschetrockner zur Verfügung zu stellen, dann muss er den Mieter hierzu den Zugang ermöglichen. Zudem trägt der Vermieter die Verantwortung für die Reparaturen und Kosten, die für den Ersatz eines defekten Gerätes aufkommen.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Neueste Kommentare