Der Vermieter muss die Reinigung eines Ö,ltanks zahlen, da es sich hier um keine Betriebskosten handele, die der Eigentümer auf die Mieter umlegen darf. So das Urteil des Amtsgerichts Speyer (Az. 33 C 126/07). Bei den Kosten handele es sich um Instandsetzungskosten, die der Vermieter tragen muss.
Von einer Mieterin forderte ein Vermieter 170 Euro für die Reinigung des Tanks und berief sich dabei auf eine entsprechende Klausel im Mietvertrag. Die Mieterin jedoch klagte und bekam Recht. Die Tankreinigungskosten seien keine Betriebskosten, die regelmäßig entstehen. Die Säuberung des Tanks sei eine Instandsetzungsmaßnahme und diene dazu, die Verschlammung des Tanks zu verhindern.