Statt Urlaubsruhe Baustellenlärm? Urlauber können dann Schadensersatz fordern, denn dies ist ein Reisemangel. Jedoch müssen sie ihren Unmut gegenüber der richtigen Person äußern, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Denn melden die Reisenden die Mängel im Hotel an der Rezeption, können sie keinen Schadensersatz vom Veranstalter erwarten.
Das Amtsgericht München entschied, dass die Urlauber sich direkt bei dem Reiseveranstalter beschweren müssen. Zudem haben die Reisenden auch keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie zunächst an der Rezeption und erst ein paar Tage später den Reisleiter informieren.
Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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