Die Bundesregierung wollte die Reisenden dazu verpflichten, Reisegutscheine von ihrer Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter zu akzeptieren. Die Gutscheine sollten gültig sein bis zum 31.12.2021. Nun kommen gute Nachrichten von der EU-Kommission. Das Ansinnen der Bundesregierung wurde zurückgewiesen. Wie auch wir meinen, ist nämlich der Verweis auf Reisegutscheine für die Verbraucher nicht hinnehmbar.

Keiner weiß, ob und wann er wieder verreisen kann. Außerdem würde ansonsten der Verbraucher das Insolvenzrisiko der Fluggesellschaft / Reiseveranstalter tragen. Der Verbraucher kann jetzt seine Reiseanzahlung bzw. den gezahlten Reisepreis zurückverlangen.


Wenn der Reiseveranstalter / die Fluggesellschaft dies nicht freiwillig macht, so können Sie sich wegen einer kostenfreien Beratung gerne an uns wenden.


Hierzu setzen Sie sich doch telefonisch mit uns in Verbindung um einen persönlichen Termin oder Telefontermin abzustimmen. Unsere Telefonnummer hierzu 0611-450230.

Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller