Mieter haben kaum zu befürchten, dass ihr Vermieter unangemeldet vor der Wohnung steht. Denn Vermieter haben eigentlich keinen Zutritt zur Wohnung. Doch es gibt Ausnahmen.
Eine Wohnung darf ohne Ankündigung betreten werden, wenn ein Notfall eintrifft und es erforderlich ist. Zum Beispiel bei einem Rohrbruch, wenn der Mieter nicht erreichbar ist. Denn schließlich muss der Vermieter dafür sorge tragen, dass der Schaden nicht größer wird.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller sagt, dass ein Vermieter die Tür aber im Ernstfall nicht sofort öffnen darf. Er muss erst alles unternehmen, was möglich ist, um den Mieter zu erreichen. Es muss sich zum Beispiel bei Nachbarn informieren, ob dort ein Schlüssel oder eine Handynummer deponiert wurde. Das öffnen der Wohnungstür ist dann gestattet, wenn seine Bemühungen erfolglos blieben und dringender Handlungsbedarf besteht.
Um diese Probleme zu vermeiden, sollte möglichst ein zweit Schlüssel bei Nachbarn oder Freunden vom Mieter abgegeben werden.
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