Gerade Badezimmer oder Küchenräume sind in alten Miethäusern stark abgenutzt. Werden sie vom Eigentümer nicht saniert, machen sich die Mieter häufig selbst ans Werk. Jedoch muss bei bestimmten Arbeiten der Vermieter zustimmen.
Der Mieter benötigt die Zustimmung des Vermieters, wenn er z.B. Wände durchbrechen, Fliesen verlegen oder etwa das Bad umgestalten will. Das gelte übrigens für alle Arbeiten, die die Bausubstanz verändern, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Die Zustimmung ist aber nicht erforderlich, wenn die Maßnahmen sich am Ende des Mietverhältnisses problemlos wieder rückgängig machen lassen. Der Vermieter hat nämlich einen Anspruch auf die Rückgabe der Mietsache im ursprünglichen Zustand.
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