Entstehen Überspannungen im Stromnetz, muss der Stromanbieter dem Kunden die dadurch entstandenen Schäden ersetzen. Betreiber müssen für Schäden von mehr als 500 Euro aufkommen, entschied der Bundesgerichtshof. Jedoch muss feststehen, dass der Schaden auf einer Überspannung im Netz und nicht etwa auf einem Blitzschlag beruht. In solch einem Fall hat die Überspannung in einem Haushalt Heizung, Computer, Garagentor und Telefon beschädigt. Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller teilt dazu mit, dass sich ein Entschädigungsanspruch nicht auf Schäden durch Stromausfall ausdehnen lässt.
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