Der Schuldenschnitt Griechenlands hatte schwerwiegende finanzielle Folgen für Anleger in griechische Staatsanleihen. So wurden etwa die Schuldenlast Griechenlands um 50 % und mehr reduziert, d.h. der griechische Staat musste den Anlegern erheblich weniger Geld zurückzahlen als ursprünglich geschuldet. Hinzu kommt ein einseitiges Hinausschieben der Fälligkeit seitens des griechischen Staats. Gerade ältere Anleger laufen somit Gefahr, die Rückzahlung ihres verliehenen Geldes nicht mehr zu erleben. 
Viele Anleger fühlen sich nun um ihr Geld betrogen. Wurde ihnen noch vor einigen Jahren von ihrer Bank oder ihrem sonstigen Anlageberater griechische Staatsanleihen als absolut sichere Kapitalanlage angepriesen, stellt sich die Anlage aus heutiger Sicht als katastrophales Verlustgeschäft dar. Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berät fast täglich geschädigte Anleger, die von der aktuellen wirtschaftlichen Situation Griechenlands betroffen sind. Oftmals kann er ihnen helfen, ihr verlorenes Geld wieder zu holen. Banken und sonstige Anlagerberater, die zu griechischen Staatsanleihen geraten haben, haben nämlich oftmals auf die Risiken des jeweiligen Geschäfts nicht hinreichend hingewiesen. Vielfach wurden sogar Risiken bewusst verschwiegen und ausschließlich Gewinne in Aussicht gestellt. Banken und sonstige Anlageberater lassen sich von Provisionen und sonstigen Anreizen zu zum Teil gezielten Falschberatungen verleiten. „Die Rechtsprechung“, so Rechtsanwalt Cäsar-Preller, „ist hier aber ganz klar auf Seiten der geschädigten Anleger“. Hat ein Anlageberater bzw. eine Bank leichtfertig zu einer riskanten Anlage wie der einer griechischen Staatsanleihe geraten und hat der Anleger infolgedessen Verluste erlitten, so kann dieser seinen Berater auf Schadenersatz in Anspruch nehmen. Der geschädigte Anleger hat also eine reelle Chance, sein verlorenes Geld zurückzubekommen. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller aus Wiesbaden berät seit nunmehr über 15 Jahren Anleger in Kapitalmarktfragen. Bei bedarf können sich geschädigte Anleger jederzeit an sie wenden.