Kein Mieter muss Schimmel einfach so hinnehmen, wenn er diesen in seiner Wohnung entdeckt. Sie können dann eine Minderung einfordern, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Aus einem Urteil des Landgerichts Konstanzgeht hervor, dass ein Mieter grundsätzlich berechtigt ist, die Miete bei Schimmel zu reduzieren. Jedoch gibt es eine Ausnahme bei dem Richterspruch. Nämlich wenn der Vermieter nachweisen kann, dass die Schimmelbildung nicht durch Baumängel, sondern durch falsches Heizen und Lüften des Mieters erstanden ist.
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