Chiropraktiker haftet für gravierenden Behandlungsfehler

Diagnosefehler und unerlaubte Behandlung – Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden erklärt:
Ein Patient suchte aufgrund von Beschwerden im Bereich der Halswirbelsäule eine orthopädische Praxis auf. Ohne gründliche Untersuchung wurde ihm ein „akutes HWS-Syndrom“ diagnostiziert und ein chiropraktischer Eingriff durchgeführt. Zwei Wochen später erlitt der Patient während seines Urlaubs auf Zypern einen Schlaganfall, der durch eine Dissektion der Vertebralisarterie, verursacht durch den chiropraktischen Eingriff, bedingt war. Die MRT-Untersuchung bestätigte einen Riss in der Arterie auf Höhe des Atlaswirbels, wo der Eingriff stattfand.

Gegen den behandelnden Arzt wurden nun mehrere Vorwürfe erhoben. Erstens: eine unzureichende Diagnose, da die genaue Ursache der Beschwerden vor dem Eingriff nicht ermittelt wurde. Zweitens: die Anwendung einer medizinisch nicht anerkannten Behandlungsmethode, da Chiropraktik nicht als anerkannte medizinische Therapie gilt. Drittens: es wurde versäumt, den Patienten über die Risiken des Eingriffs aufzuklären, was sich als besonders kritisch darstellt, da in der Fachliteratur, wie dem Buch „Manuelle Medizin an der Halswirbelsäule“, Verletzungen der Arteria vertebralis als mögliche Komplikationen aufgeführt werden. Eine solche Aufklärung erfolgte in diesem Fall keineswegs. Dadurch wurde der Patient in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht verletzt, erläutert Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Der Schlaganfall führte zu bleibenden Schäden wie Sprachstörungen, Missempfindungen und Gleichgewichtsstörungen. Diese Symptome haben nicht nur die berufliche Leistungsfähigkeit des Patienten stark eingeschränkt, sondern auch seine alltäglichen Aktivitäten erheblich beeinträchtigt. Aufgrund dieser gravierenden Folgen fordert der Patient nun Schmerzensgeld in Höhe von 100.000 € und Schadensersatz in Höhe von insgesamt 400.000 €. In ähnlichen Fällen, wie dem des OLG Oldenburg, wurde entschieden, dass Patienten über die Risiken der chiropraktischen Behandlung aufgeklärt werden müssen, um informierte Entscheidungen treffen zu können.

Ein Rechtsanwalt aus Wiesbaden erklärt: Die rechtliche Situation ist komplex.
Ein Schlaganfall nach einer chiropraktischen Behandlung kann einen Arzthaftungsfall darstellen, bei dem der Arzt haftet, wenn ein Fehler bei der Behandlung gemacht wurde und dieser Fehler zum Schlaganfall führt. In solchen Verfahren trägt der Patient die Beweislast und muss nachweisen, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat sowie dass dieser Fehler den Schaden verursacht hat. Dies kann durch medizinische Gutachten unterstützt werden, die klären, ob der Fehler in der Diagnose, Behandlung oder Aufklärung lag.

Die Höhe des Schmerzensgeldes wird nach der Schwere des Schadens und den Lebensumständen des Patienten bemessen, wobei das Schmerzensgeld bei gravierenden, bleibenden Schäden in die Hunderttausende von Euro gehen kann. Zu beachten ist, dass Arzthaftungsansprüche nach drei Jahren verjähren, beginnend ab dem Zeitpunkt, an dem der Patient Kenntnis von dem Schaden und dem möglichen Arztfehler erlangt hat, erklärt Herr Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Sollten Sie Fragen zu einem juristischen Sachverhalt haben, steht Ihnen Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden gerne zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür auch unser 15-minütiges, kostenloses Erstberatungsgespräch.