In Zukunft können verschuldete Verbraucher schon nach drei Jahren wieder Schuldenfrei leben. Einzige Voraussetzung: Sie müssen beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen und es schaffen, innerhalb von drei Jahren die Kosten des Verfahrens sowie mindestens 34 Prozent der Gläubigerforderungen zu bezahlen. Wenn der Schuldner diese ,,Wohlverhaltensperiode‘‘ geschafft, beziehungsweise bestanden hat, entschließt sich das Gericht, dass ihm die Restschulden erlassen werden. Wenn der Schuldner dies nicht schafft, kann er zu mindestens nach fünf Jahren schuldenfrei sein.
Dafür muss der Schuldner in der gegebenen Zeit die Verfahrenskosten bezahlen. Bislang konnten Privatleute frühestens nach sechs Jahren eine Befreiung der Restschulden bekommen. Das neue Recht für Insolvenzanträge gilt seit dem 01.Juli 2014. Wichtig zu wissen, der Schuldner gibt während der Wohlverhalttensperiode den pfändbaren Teil ihres Einkommens ab, erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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