Seit 01. Juli 2014 können Überschuldete Privatpersonen ein Insolvenzverfahren im Schnelldurchgang in nur drei Jahren durchziehen. So sagt es das Gesetz. Doch in der Praxis wird die Möglichkeit kaum genutzt.
Sechs Jahre muss ein Verbraucher im Insolvenzverfahren durchstehen um schuldenfrei zu sein. Dass das besonders hart ist, steht außer Frage. Mit der Insolvenzrechtsreform 2014 ist dieser Zeitraum nun auch auf drei Jahre verkürzbar. Doch das ist leichter gesagt als getan.
Es müssen innerhalb drei Jahren sowohl 35% der Gläubigerforderungen als auch die Kosten des Verfahrens für das Gericht und des Insolvenzverwalters aufgebracht werden. Sonst wird die Restschuldbefreiung nach drei Jahren nicht gewährt. „Die Kosten für den Insolvenzverwalter sindnicht zu unterschätzen. Er bekommt immerhin 40% der verteilungsfähigen Masse“ so Rechtsanwalt Cäsar-Preller. Und das kann eine enorme Hürde darstellen, da in den meisten Verfahren nicht einmal genug Masse vorhanden ist um überhaupt die Verfahrenskosten zu bezahlen. Für solchesog. Nullmasseverfahren, die immerhin 80% der Insolvenzverfahren ausmachen, kommt die Verkürzung auf drei Jahre also gar nicht in Betracht, selbst wenn sich der Überschuldete im Besten Maße um Schuldentilgung bemüht.
In der Praxis ist die Verkürzung also nur möglich, wenn noch Geld vorhanden ist und Freunde und Familie eine finanzielle Unterstützung gewähren. Oder man einigt sich außergerichtlich mit den Gläubigern in einem sogenannten Insolvenzplanverfahren, das mit der Reform 2014 auch für Verbraucher eingeführt wurde. Hierbei werden individuell die Höhe und der Zeitraum der Entschuldung mit den Gläubigern vereinbart, aber es müssen dennoch die Verfahrenskosten gezahlt werden können. Eine solche Einigung hat auch für die Gläubiger Vorteile, denn es werden meist etwas höhere Quoten oder eine frühere Auszahlung vereinbart als am Ende eines regulären Insolvenzverfahrens zu Buche stehen würden.
Die Argumente der Inkassofirmen vor der Reform 2014, dass die Schuldner nun eine zu leichte Möglichkeit bekommen hätten, sich ihrer Schulden zu entledigen, konnten bisher nicht bestätigt werden. „Es muss sich hier noch mehr tun!“, fordert Rechtsanwalt Cäsar-Preller. „In drei Jahren schuldenfrei sein zu können, sollte auch ohne Mindestquote gesetzlich verankert werden. Andere europäische Länder sind da schon weiter.“
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