Sommerzeit, Ferienzeit. Für viele Schüler ist das die Chance, mit einem Ferienjob nebenbei Geld zu verdienen. Dabei gibt es viel zu beachten.
Mindestlohn
Eine klare Regelung vorab: Den Mindestlohn von 8,50 € pro Stunde gibt es fürSchüler erst ab dem 18. Geburtstag. Jüngere Ferienjobber haben darauf gesetzlich keinen Anspruch.
Arbeitszeiten
Ab welchem Alter überhaupt gearbeitet werden darf, ist ebenfalls vorgegeben, denn Kinderarbeit ist in Deutschland verboten und daher erst ab 14 Jahren erlaubt. Für 13-Jährige gilt, dass nur Tätigkeiten bis zu 2 Stunden pro Tag erledigt werden dürfen, in der Landwirtschaft ausnahmsweise schon 3 Stunden. Es sind dabei jedoch nur leichte Tätigkeiten wie z.B. Zeitung austragen erlaubt, und das auch nur zwischen 8:00 und 18:00.
Zwischen 15 und 17 ist gibt es schon weniger Einschränkungen, wobei jedoch schwere und gefährliche Arbeit genauso wie Akkordarbeit dennoch verboten ist. Es dürfen pro Tag maximal 8 Stunden und pro Woche maximal 40 Stunden gearbeitet werden, die in der Regeln zwischen 6:00 und 20:00 Uhr abgeleistet werden können, wobei für bestimmte Branchen Ausnahmen bestehen, beispielsweise im Gastronomie-Bereich. Dort ist auch eine Arbeitszeit für 16 Jährige bis 22:00 Uhr möglich.
Anspruch auf Pause
Einen Anspruch auf Pause gibt es auch für Schüler im Ferienjob! Und zwar für Ferienjobber, die täglich mindestens viereinhalb Stunden arbeiten. Die Mindestpause liegt bei 30 Minuten. Ab einer Arbeitszeit von über 6 Stunden dann sogar bei mindestens 1 Stunde.
Schriftlicher Arbeitsvertrag
Wichtig ist es, sich einen schriftlichen Arbeitsvertrag geben zu lassen. Insbesondere sollten dort Angaben zu den Arbeitszeiten, den zu erledigenden Aufgaben und dem Gehalt klar definiert sein. Sollte es hierbei zu Unklarheiten oder Problemen kommen, steht Ihnen die Kanzlei Cäsar-Preller jederzeit zur Seite.
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