Ab April erhalten Versicherte eine Nachricht von ihrem Versicherer, wenn sie von diesem Unternehmen in das Hinweis- und Informationssystem (HIS) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) gemeldet werden. Die Gesellschaften müssen auf Druck der Datenschützer ihre schwarze Liste öffentlich machen. Seit fünf Jahren werden in dieser Datei Kunden registriert, die negativ aufgefallen sind. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen und bereits eine Vorerkrankung haben oder wenn einem kaskoversicherten Autofahrer der Neuwagen mit Papieren geklaut wird.
Die HIS-Datei enthält rund 9,5 Millionen Einträge. Beim Abschluss eines neuen Vertrages kann jeder Versicherer, der dem GDV angehört, den Eintrag des Kunden einsehen. Vor allem Betrügern will die Branche so auf die Schliche kommen. Doch auch Menschen, die nur eine Police beantragen, können in der Datei landen, wenn sie wegen Gesundheitsproblemen als hohes Risiko gelten.
Rechtsschutzversicherungen dürfen ihre Kunden künftig nur noch auf die Liste setzen, wenn diese sich vier Streitfälle innerhalb von zwölf Monaten bezahlen lassen. Bisher reichten zwei Streitfälle, um auf die Liste zu kommen.
Versicherungskunden, die bereits in der HIS-Datei eingetragen sind, werden nicht benachrichtigt. Wer den Verdacht hat, hier geführt zu werden, kann vom GDV Auskunft verlangen. Hier kann der Kunde erfahren, ob es einen Eintrag gibt und auch wer ihn veranlasst hat. Den Inhalt selbst müssen sie allerdings beim Versicherer erfragen, da dieser zur Auskunft verpflichtet ist.
Für schriftliche Anfragen wendet man sich an: GDV, Hinweis- und Informationssystem, Wilhelmstraße 43/43 G, 10117 Berlin. Sie müssen aber Ihrem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises beilegen.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Cäsar-Preller, Wiesbaden