Wird ein Arbeitnehmer von seinem Kollegen sexuell belästigt, muss er mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Jeder Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet, die Mitarbeiter vor solchen Übergriffen zu schützen, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller. 
Ein Arbeitgeber verletzt seine Fürsorgepflicht, wenn er trotz erwiesener sexueller Belästigung untätig bleibt. Er kann sich unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig machen. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hervor. 
Ein Fall:
Ein Tiefkühlpizzahersteller hatte einem Vorarbeiter gekündigt, denn er hatte eine Mitarbeiterin in mindestens zwei Fällen unsittlich berührt. Daraufhin kündigte ihm die Unternehmensleitung fristlos. Die Richter befanden dies zu Recht, denn dem Arbeitgeber sei es nicht zuzumuten, mit dem Mann länger zusammenzuarbeiten. Zudem müsse man rechnen, dass es in Zukunft ähnliche Fehltritte des Vorarbeiters geben könnte. 
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