Anders als Bäume oder Büsche dürften selbst sehr große Stauden näher als zwei Meter an ein benachbartes Grundstück heranwachsen. So entschied das Landgericht Coburg, Aktenzeichen: 32 S 23/09.
In dem vor dem Landgericht verhandelten Fall hatte ein Hauseigentümer sich am sogenannten Elefantengras des Nachbarn gestört, das dieser nahe der Grundstücksgrenze gepflanzt hatte. Das bis zu fünf Meter hohe Schilfgewächs sollte nach dem Willen des Hauseigentümers weg. In seiner eingereichten Klage berief er sich – erfolglos – auf das Nachbarrecht. Darin ist für Büsche und Bäume ein Mindestabstand von zwei Metern zum Nachbargrundstück vorgeschrieben. Da aber das Elefantengras gemäß den zuständigen Richtern weder ein Baum noch ein Busch, sondern eine Staude ist, gebe es dafür keinen Mindestabstand zur nachbarlichen Grundstücksgrenze. Darüber hinaus gehe von dem Gewächs auch keine erhöhte Brandgefahr aus.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden