Wird eine Wohnung zusammen mit einer Garage vermietet, lässt sich der Stellplatz nicht einzeln kündigen. Darauf weist der Hamburger Mieterverein hin. In diesem Fall darf der Vermieter aber nicht die Miete für die Garage einzeln anheben. Eine separat angemietete Garage können Mieter dagegen in der Regel innerhalb von drei Monaten kündigen, wenn nichts anderes vereinbart wurde.
Eine nachträgliche Anmietung der Garage mit einem eigenständigen Vertrag spricht aber noch nicht zwingend für getrennte Mietverhältnisse, so der Mieterverein. Daher empfehle es sich, eine getrennte Vermietung immer ausdrücklich zu vereinbaren.
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