Das Oberlandesgericht Frankfurt wird im Anlegerprozess gegen die Deutsche Telekom seine Entscheidung nicht mündlich begründen. Die Begründung werde zu einem unbestimmten Zeitpunkt nach der mündlichen Verhandlung am 11.12.2009 im Wege eines Beschlusses ergehen, teilte das OLG mit. Zuvor hatten sich die Beteiligten in dem Zivilprozess nicht darauf einigen können, bereits vor dem letzten Verhandlungstag einen Termin zur Verkündung festzulegen. Dafür wäre eine Ladungsfrist von vier Wochen einzuhalten gewesen.
Um die Klagen von rund 17.000 Kleinanlegern geht es in dem Musterprozess. Die Anleger verlangen von der Telekom rund 80 Millionen Euro Schadensersatz für erlittene Kursverluste.
Der Vorsitzende Richter Dittrich verwahrte sich gegen Willkür-Vorwürfe der Klägeranwälte. Sein Ausscheiden aus dem Dienst zum Jahresende habe keinen Einfluss auf seine Prozessführung, sagte dieser. Das Gericht war in die USA geflogen, um dort Zeugen zu vernehmen. Die Klägerseite äußerte, dass die Sache noch nicht entscheidungsreif sei und das Gericht möglicherweise aus sachfremden Gründen aufs Tempo drücken würde. Es wurde erneut deutlich, dass die Richter wichtige Kritikpunkte der Kläger für nicht wesentlich halten, wie die fehlerhafte Bewertung der Telekom-Immobilien bei der Bilanzeröffnung des früheren Staatsunternehmens. Auch an der nur wenige Wochen nach dem Börsengang vollzogenen Übernahme des US-Mobilfunkers Voicestream fanden die Richter bislang nichts, was im Verkaufsprospekt hätte erwähnt werden müssen.
Die Ertragslage der Telekom hatte sich in der Folge des Milliardengeschäfts dramatisch verschlechtert. Die Klägeranwälte halten der Telekom darüber hinaus vor, beim Börsengang den Anlegern weitere Milliardenrisiken verschwiegen zu haben. Diese Risiken ergäben sich aus staatsanwaltschaftlich festgestellten Strafanträgen wegen Falschbilanzierung und Kapitalanlagebetrug in den Jahren 1995 bis 1997.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden