Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller sagt hierzu, dass es derzeit keine Testpflicht für Arbeitnehmer im Unternehmen grundsätzlich gibt. Das heißt, dass niemand gezwungen werden kann, sich gegen Covid-19 testen zu lassen.

Weiterhin dürfen Arbeitnehmer, die sich nicht freiwillig testen lassen, im Unternehmen nicht benachteiligt werden.

Etwas anderes gilt nur, wenn es besondere betriebliche Gründe für eine Testpflicht gibt. Dies hat im Zweifel das Unternehmen darzulegen und zu beweisen.

Es besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, durch das Unternehmen die nicht testwilligen Mitarbeiter zu separieren.

Weitere Nachteile darf es jedoch nicht geben.

An dieser Stelle sei auch angemerkt, dass es keine Impflicht gibt, sondern es sich hier staatlicherseits um Impfangebote handelt.

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