Die große Koalition läuft Gefahr, dass die geplanten Änderungen an der Erbschaftssteuerreform vor dem Bundesverfassungsgericht landen. So will die Bundesregierung die Arbeitsplatzklausel für Unternehmenserben im neuen Wachstumsbeschleunigungsgesetz lockern. „Diese Reform der Reform erhöht beträchtlich das Risiko, dass das Bundesverfassungsgericht die Verschonungsregelung im Ganzen für nichtig erklärt“, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden. Nach den Plänen der Koalition müssen Firmenerben künftig ihren Betrieb nur fünf Jahre lang mit annähernd gleichem Beschäftigungsstand fortführen, um von der Erbschaftssteuer weitgehend verschont zu bleiben. Seit dem 1. Januar 2009, als die Erbschaftssteuerreform der großen Koalition in Kraft trat, gilt eine Frist von wahlweise sieben oder zehn Jahren. Seit sich die neue Koalition auf eine weitgehende Entlastung von Betriebsvermögen bei der Erbschaftssteuer festgelegt hat, streiten Juristen darüber, wie viele Privilegien für einzelne Erbengruppen und Vermögensarten mit dem Gleichheitsgebot des Grundgesetzes vereinbar sind.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller hält die Privilegierung von Betriebsvermögen deshalb für gerechtfertigt, weil damit der Bestand von Unternehmen mehr gesichert ist und zumindest ein Grundbestand an Arbeitnehmern eine fortgesetzte Beschäftigung erwarten kann. Die Praxis zeigt nämlich, dass ansonsten sehr leicht früher florierende Unternehmen ihre Existenz ganz verlieren und somit auch alle Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz. Insoweit ist gerade in diesen beschäftigungskritischen Zeiten der eigentliche Fortbestand von Unternehmen im Rahmen einer Erbfolge ein hohes Gut, das es durch die neue Reform zu schützen gilt.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden