Das Landgericht Koblenz (Aktenzeichen: 11 O 660/07) entschied, dass bissige Hunde so weggesperrt werden müssen, dass sie Kinder nicht gefährden können. Das Gericht verurteilte einen Hundehalter dazu, 1500 Euro Schmerzensgeld an die Eltern eines Jungen zu zahlen. Der Achtjährige hatte sich dem Hund genähert, obwohl Erwachsene ihn vor dem aggressiven Tier gewarnt hatten. Der Hund sprang ihn an und biss ihm ins Gesicht.
Der Hundebesitzer hätte das Tier wegsperren müssen, anleinen genügt nicht, so das Landgericht. Denn der Hund hatte bereits früher Menschen attackiert. Weil das Kind sich über die Warnung der Erwachsenen hinweggesetzt hatte, bewertete das Gericht aber die Mitschuld des Kindes mit 25 Prozent.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden rät hierzu: „Wenn der Hund einmal tatsächlich zubeißt, hilft dem Besitzer seine private Haftpflichtversicherung nicht weiter. Vielmehr brauchen Hundehalter eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung.“