Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 19.08.2008, Aktenzeichen 8 ZU 2673/07, folgendes entschieden:

Leitsatz:

Die regelmäßige Unterbringung eines Hundes mehrmals wöchentlich für mehrere Stunden im Laderaum eines PKW-Kombi missachtet die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden