Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat durch Beschluss vom 19.08.2008, Aktenzeichen 8 ZU 2673/07, folgendes entschieden:
Leitsatz:
Die regelmäßige Unterbringung eines Hundes mehrmals wöchentlich für mehrere Stunden im Laderaum eines PKW-Kombi missachtet die tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen an eine angemessene und verhaltensgerechte Unterbringung.
Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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