Von Sibylle Göbel, Redakteurin / Reporterin
12.09.2025, 18:37 Uhr

Vor fast vier Jahren verstarb ein 59-Jähriger aus Ostthüringen kurz nach seiner Corona-Impfung. Nun kämpft seine Familie um ein Schmerzensgeld und Gerechtigkeit.

Das, was sich am Freitag in Raum 310 des Landgerichts Erfurt abgespielt hat, erleben selbst erfahrene Juristen nicht alle Tage: eine hochemotionale Verhandlung, die mit einem des Saales verwiesenen Zuschauer, einem Befangenheitsantrag sowie Frust und Unverständnis auf allen Seiten endete.

Cornelia Bittner aus Birkigt bei Saalfeld hat das Land Thüringen im Rahmen der Amtshaftung auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 80.000 Euro verklagt, nachdem ihr Mann Frank Ende 2021 nur wenige Wochen nach einer Corona-Impfung mit dem Impfstoff Johnson & Johnson verstorben ist. Die Witwe ist davon überzeugt, dass ihr Mann, der bis zum Tag der Impfung als gesund galt, von seiner Impfärztin nicht korrekt über die Risiken aufgeklärt wurde und die Impfung nicht hätte bekommen dürfen.

Schon kurze Zeit nach der Impfung klagte Frank Bittner über verschiedene und ungewöhnliche Beschwerden, eine Woche nach der Spritze wurde er positiv auf Covid-19 getestet. Sein Gesundheitszustand verschlechterte sich in den Folgetagen so rapide, dass er schließlich mit dem Notarzt ins Saalfelder Krankenhaus gebracht und dort ins künstliche Koma versetzt werden musste. Wenig später wurde er ins Altenburger Klinikum verlegt, wo er drei Tage vor Weihnachten im Beisein seiner Liebsten verstarb – ohne zuvor das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Frank Bittner, der 30 Jahre lang eine Versicherungsagentur betrieben hatte, wurde nur 59 Jahre alt. Für seine Familie war sein Tod ein unfassbarer Schlag.

Der Impfärztin, die am Freitag bei der Verhandlung vor der Zivilkammer nicht anwesend war, tue es sehr leid, dass Frank Bittner verstorben ist, sagte deren Anwalt Gerrit Paul Kranich. Sie bedauere das Geschehene „aufrichtig“, habe aber nichts falsch gemacht. Weder für Kranich noch für die Vertreterin des Thüringer Landesverwaltungsamtes und deren Rechtsbeistand kam eine gütliche Einigung, wie sie Richterin Ute Bender zu Beginn der Verhandlung anregte, infrage.

Während die Klägerin, die sich von Joachim Cäsar-Preller vertreten lässt, durchaus Einigungsbereitschaft zeigte und einen richterlichen Vorschlag erbat, lehnte die Beklagtenseite einen Vergleich mit der Begründung ab, dass es diesbezüglich seitens des Freistaats Thüringen „eine klare Haltung“ und „keinerlei Einigungsmöglichkeit“ gebe.

Damit ging die Verhandlung nahtlos in den Haupttermin über, in dem die Richterin zunächst die Punkte anschnitt, die ihr problematisch erscheinen: So sei fraglich, ob die niedergelassene Ärztin überhaupt eine Amtsträgerin gewesen sei. Da der Verstorbene zudem privat krankenversichert war, sei ebenso fraglich, ob die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen als Körperschaft des öffentlichen Rechts oder eher die entsprechende Abrechnungsstelle der privaten Versicherung zuständig sei. Doch selbst wenn sich eine Anspruchsgrundlage gegenüber dem Land ergebe, müsse erst noch festgestellt werden, ob die Impfärztin einen Fehler gemacht hat. Wie auch nachzuweisen sei, dass der Tod durch die Folgen der Impfung eingetreten ist.

Dann kam, was aus Sicht der Richterin juristisch korrekt sein mag, für die Hinterbliebenen aber einer Ohrfeige glich: Die Richterin sagte, dass der Tod an sich für die Erben kein Grund für einen Anspruch auf Schmerzensgeld sei. Wörtlich sagte sie: „Der Tod ist kein Schaden, so dramatisch das klingt.“ Mitfühlend erklärte sie dann zwar, dass sie nicht in der Situation der Klägerin stecken wolle. „Das ist ohne Worte.“

Doch als sie anschließend anmerkte, dass – O-Ton – „80.000 Euro ein etwas höherer Betrag“ seien, war für Cornelia Bittner und ihren Anwalt das Maß des Erträglichen erreicht. Joachim Cäsar-Preller beantragte eine Unterbrechung, nachdem zuvor schon Bittners Sohn Christoph wegen eines laut geäußerten Kommentars des Saales verwiesen worden war.

Als die Verhandlung kurz darauf fortgesetzt wurde, stellte Bittners Anwalt einen Befangenheitsantrag gegen die Richterin – den, wie er sagte, ersten in seiner bislang 27-jährigen Karriere. Er halte, sagte Cäsar-Preller, die Richterin für befangen und lehne sie wegen ihrer Aussagen ab. Das Vertrauen in sie sei verloren gegangen. „Unsere Rechtsordnung schützt das Leben eines Menschen als höchstes Rechtsgut“, sagte der Anwalt. Insofern seien ihre Äußerungen „nicht mehr akzeptabel“.

Die Richterin reagierte verunsichert und nervös, Anwalt Kranich höchst verärgert: „Das ist eine maßlose Missachtung des Gerichts und der Rechtsordnung“, schimpfte er aufgebracht. Die Beklagtenseite sagte zudem, dass die Äußerungen nicht so, wie sie vom Anwalt der Klägerin zitiert wurden, gefallen seien. Damit war die Verhandlung überraschend schnell am Ende. „Wir werden sehen, was meine Kollegen daraus machen“, sagte Richterin Bender und zog sich zurück.

Cornelia Bittner indes ist trotz der geringen Erfolgsaussichten nicht dazu bereit, klein beizugeben. „Ich fechte das hier aus“, sagte sie. Ihr Anwalt, der bundesweit derzeit rund 1500 solcher und ähnlicher Verfahren betreut, fand nach eigenen Worten auch durch diese Verhandlung bestätigt, was er in den vergangenen Jahren viele Male vor Gericht erleben musste: „Das solidarische Handeln, das in der Corona-Pandemie von jedem eingefordert wurde, galt nur bis zu dem Moment, da die Spritze im Arm war. Alles, was danach kam, soll Privatsache sein.“ Das könne nicht richtig sein.

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