Wer leichtfertig sein Bankkonto für betrügerische Internetgeschäfte zur Verfügung stellt, muss den Schaden am Ende bezahlen. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Der Fall:
Eine Frau gab einem unbekanntem Betrüger Zugang zu ihrem Girokonto. Die Gegenleistung waren 400 € im Monat. Sie wurde deshalb wegen leichtfertiger Geldwäsche verurteilt. DerBetrüger wickelte über das Konto Zahlungen für ein fiktives Online-Shopping ab. Insgesamt kamen am Ende 51.000 € zusammen.
Im genannten Fall hatte ein Kunde eine Digitalkamera gekauft und deshalb auf das Konto des Betrügers 300 € überwiesen. Der Kunde von der Kontoinhaberin kann Schadensersatz anfordern, erläutert Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
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