Das Oberlandesgericht Nürnberg stellte für den Transport von Hunden im Auto folgende Leitsätze auf: Der Fahrer eines PKW verletzt seine erforderliche Sorgfaltspflicht, wenn er einen im Auto mitgeführten Hund nicht ausreichend sichert. Ein Hund im Fahrgastraum stellt beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs eine dringende Gefahr dar.
Im verhandelten Fall wurde ein Jagdhund ungesichert im Auto mitgeführt. Während der Fahrt sprang das Tier plötzlich von hinten in den Fahrgastraum und anschließend ins Lenkrad. Das Fahrzeug wurde verrissen und schrammte an einer Leitplanke entlang. Die Versicherung lehnte eine Regulierung des Schadens ab, woraufhin es zur Klage kam. Aufgrund der erhobenen Beweise befand das Oberlandesgericht Nürnberg (Aktenzeichen: 8 U 2819/96), dass der Kläger das Schadensereignis schuldhaft grob fahrlässig herbeigeführt habe. Gemäß § 61 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) war deshalb die beklagte Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet.
Mitgeteilt durch Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden
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