Die ZDF Sendung Frontal berichtet am 19. Mai 2009 darüber, dass Hunderttausende von Tieren in Deutschland in Tierversuchen Quälereien ausgesetzt sind. Dabei ist das Besondere hieran, dass die wissenschaftlichen Forschungen keinem besonderen Zweck gewidmet sind. Es handelt sich um sogenannte Grundlagenforschung. Dies bedeutet, dass ohne bestimmtes Ziel die Tierversuche durchgeführt werden.
Das Tierschutzgesetz schreib allerdings vor, dass alle Tierversuche eigentlich einem bestimmten Zweck zu dienen haben, damit überhaupt der Tierversuch statthaft ist.
Natürlich müssen die Wissenschaftler auch für die Grundlagenforschung Anträge auf Tierversuche stellen. Untersuchungen im Nachhinein haben ergeben, dass zur überwiegenden Zahl diese Tierversuche im Ergebnis nichts gebracht haben und letztendlich die Tiere ohne vernünftigen Zweck grausam gequält worden sind.
Es sind gesetzgeberische Maßnahmen hier erforderlich, um die Tierversuche auf ein Minimum zu reduzieren.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller, Wiesbaden