Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften könnten Unternehmen in Zukunft teuer zu stehen kommen, sagt Rechtsanwalt Cäsar-Preller.
Der europäische Datenschutzausschuss ist das gemeinsame Abstimmungsgremium der EU-Datenschutzbehörden. Der Datenschutzausschuss hat am 12.05.2022 ein Bußgeldmodell beschlossen, das vor allem für große und umsatzstarke Unternehmen zu erheblichen Risiken führt. Gerade für sie könnte das Berechnungsmodell hohe Strafen bei Verstößen gegen den Datenschutz mit sich bringen. Die Vorgaben für die Geldbußen sind für nationale Aufsichtsbehörden im Übrigen verbindlich, sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Geldbußenkatalog der europäischen Union steht im Übrigen den deutschen Regelungen vor bzw. ersetzt diese vollständig.
Es geht dabei nicht nur um höhere Strafen, sondern es sollen Datenschutzverstöße wesentlich intensiver verfolgt werden. Dazu sind die entsprechenden Aufsichtsbehörden personell besser ausgestattet.
Nach der Erhebung der einzelnen Datenschutzverstöße werden relevante Umsatzzahlen und die Schwere der Verstöße bewertet und die Geldbuße ermittelt.
Dies erfolgt im Einzelfall, und hier gibt es natürlich auch weiterhin Ermessensspielräume durch die Aufsichtsbehörden.
Gegen die Verhängung von Geldstrafen ist natürlich der Weg zu den Gerichten eröffnet. Gerade wegen der Kompliziertheit der DSGVO, Datenschutzgrundverordnung, gibt es hier Möglichkeiten, von etwaigen Datenschutzverstößen wegzukommen und dadurch die Geldbußen zu reduzieren.
Wir, die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, sind seit über 10 Jahren im Datenschutzrecht tätig. Wir bieten zunächst ein kostenfreies Orientierungsgespräch an. Bitte vereinbaren Sie einen entsprechenden Termin unter der deutschlandweiten Telefonnummer 0611-450230.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
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