Lässt ein Mieter ohne die Erlaubnis seines Vermieters einen Untermieter bei sich wohnen, riskiert er eine Kündigung und zwar eine fristlose. Dies entschied das Amtsgericht München. Bevor die Mieter ihre Wohnung untervermieten, müssen sie zwingend ihren Vermieter fragen, so Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.
Der Fall:
Eine Vermieterin erfuhr von Dritten, dass die von ihr vermietete Wohnung untervermietet wird. Daraufhin forderte sie ihren Mieter auf, dies zu unterlassen. Der Mieter erklärte jedoch, dass es sich lediglich um Besuch handele. Die Vermieterin kündigte hierauf fristlos und erhob Räumungsklage. Mit Erfolg! Mehrere Zeugen sagten aus, dass die Wohnung tatsächlich untervermietet wurde. Daher gab die Richterin der Klage statt. 
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