Das Oberlandesgericht in Koblenz entschied, dass ein Veranstalter von Wanderungen nicht ständig die Wege auf ihre Sicherheit hin überprüfen muss. Eine Urlauberin klagte, weil sie beim Wandern gestürzt war.
Da das OLG Koblenz befand, dass ein Veranstalter die Wanderwege nicht dauernd auf ihre Sicherheit hin überprüfen muss, scheiterte die Klage der Frau. Sie stürzte damals bei einer geführten Wanderung am Teufelsoch, einer Steilstelle im Ahrtal, und verletzt sich. Die Frau verlangte von dem Verein, der die Tour organisiert hatte, Schadensersatz.
Der Richter entschied, dass der Verein die Verkehrssicherungspflicht im diesem konkreten Fall nicht verletzt hat. Denn das Ahrtal sei ein zerklüftetes Wandergebiet, welches bei starkem Regen eine erhöhte Sturzgefahr darstellt. Trotzdem haben Wanderer zuvor auch den Weg ohne Probleme passieren können, teilt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller mit.
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