Mietminderung wegen lautem Garagentor Ständiger Lärm, zum Beispiel verursacht durch den Motor eines Garagentors, kann eine Mietminderung rechtfertigen. In einem vor dem Landgericht Hamburg verhandelten Fall beanstandeten Mieter, dass ein Garagentor unter ihrer Wohnung nach dem Austausch des Motors laute Geräusche verursachte. Durch ein Gutachten des eingeschalteten Sachverständigen wurde festgestellt, dass der Motor des Garagentors nicht ordnungsgemäß eingebaut war. Durch einen fachgerechten Einbau hätten die Geräusche vermieden werden können. Das angerufene Gericht erkannte daher eine Mietminderung um 15 Prozent an. – Landgericht Hamburg, Aktenzeichen: 12 La 16/08 –
Pisten-Rüpel Wer sich auf de Skipiste rüpelhaft verhält, muss für die Folgen geradestehen. So sahen es die Richter in einem Streitfall zwischen einer Skiläuferin und einen Snowboarder. Beim Zusammenstoß der beiden stürzte die Frau und brach sich dabei ein Bein, Rippen und ein Handgelenk. Der Snowboarder wies jegliche Schuld von sich, die Skifahrerin sah ihn als alleinigen Unfallverschulder und forderte von ihm 10.000 Euro Schmerzensgeld. Das Gericht entsprach dem Antrag teilweise und verurteilte den Snowboarder zur Zahlung von 4.800 Euro. Das Gericht berief sich insoweit auf die Regeln des Interantionalen Ski-Verbandes (FIS), die das Gebot des kontrollierten Fahrens vorschreiben. – Landgericht Coburg, Aktenzeichen: 14 O 462/06 –
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