Der Wiesbadener Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller berichtet: „Endlich wurden die Rechte der Gaskunden durch den Bundesgerichtshof gestärkt. Weil sie eine marktbeherrschende Stellung innehaben, müssen sich Gasversorger nun eine kartellrechtliche Überprüfung gefallen lassen.“
Gemäß der Entscheidung des Bundesgerichtshofes gibt es keinen einheitlichen Wärmemarkt. Der Gasmarkt sei isoliert zu betrachten, entschieden die Richter. Im konkreten Fall muss sich nun das Oberlandesgericht Celle erneut mit den erhöhten Gaspreisen der Stadtwerke Uelzen befassen. Die niedersächsische Landeskartellbehörde hatte in der Erhöhung einen Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung gesehen und eine Rückzahlung an die Kunden verlangt (Aktenzeichen: KVR 2/08). Zunächst hatte sich der Gasversorger erfolgreich vor dem Oberlandesgericht gewehrt. Die Richter dort sahen keine marktbeherrschende Stellung der Stadtwerke Uelzen, weil das Angebot des Versorgers nicht nur auf Gas begrenzt sei und er auf dem allgemeinen Angebotsmarkt für Energie im Wettbewerb mit anderen Anbietern stehe. Dem widersprach der BGH. Der Verbraucher könne nicht ohne weiteres von Gas auf eine andere Heizenergie umstellen, argumentierte der Kartellsenat. Er hob den Beschluss des OLG vom November 2007 auf und verwies das Verfahren zurück. Das niedersächsische Gericht muss sich nun die Preiserhöhungen genauer anschauen.
Die Stadtwerke Uelzen hatten, wie viele andere Versorger auch, ihre Preise seit Herbst 2005 mehrfach erhöht. Laut Bundeskartellamt ist die kartellrechtliche Überprüfung von Gasversorgern Grundlage für zahlreiche Verfahren. Die Behörde hatte erst Anfang des Monats eine Einigung mit 29 führenden Gasversorgern erreicht, wonach Kunden rund 127 Millionen Euro zurückerstattet bekommen.
Der Bundesgerichtshof hat sich bereits mehrfach mit den gestiegenen Preisen beschäftigt. Nach einem Grundsatzurteil von 2007 können die Erhöhungen nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden. Erst vor wenigen Wochen hatte der BGH aber in einem Urteil auf die Möglichkeit der kartellrechtlichen Überprüfung hingewiesen.
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