Das Landgericht Zwickau hat den Finanzvertrieb UVB wegen falscher Beratung verurteilt. Der Verkauf eines Fundus-Immobilienfonds muss daher umfänglich rückabgewickelt werden (Aktenzeichen 3 U 689/07).
Der Kläger erhält nach dem Urteil seine volle Investition abzüglich Ausschüttungen gegen die Rückgabe seiner Anteile an dem Immobilienfonds vollständig zurück.
Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller