Viele Haftpflichtversicherer versuchen, bei Unfallabwicklung Zeit zu schinden, um Geld zu sparen.

Es empfiehlt sich grundsätzlich, einen auf das Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten, um von Anfang an richtig Druck aufzubauen.

Die Obergerichtliche Rechtsprechung hat entschieden, dass eine Unfallabwicklung mit Zahlung vier bis sechs Wochen in Anspruch nehmen darf.

Gerechnet ist der Fristbeginn ab Meldung des Unfallereignisses an die gegnerische Haftpflichtversicherung.

Rückfragen der Versicherung sollten möglichst schnell beantwortet werden, um keine kostbare Zeit zu verlieren.

Denken Sie auch an Ansprüche hinsichtlich eines Mietwagens.

Mitgeteilt von Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller.

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