Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat am Donnerstag, den 02.02.2022 entschieden, dass der vom Robert-Koch-Institut verkürzte Genesen Status von 6 auf 3 Monate verfassungswidrig ist. Einerseits sei das Robert-Koch-Institut für solch eine Verkürzungsentscheidung nicht zuständig, und andererseits sei sie auch unverhältnismäßig.

Weitere Klagen gegen die Verkürzung der Genesenen Zeit sind noch anhängig, genauso wie Klagen gegen die Aberkennung der Grundimmunisierung bei Johnson & Johnson Geimpften.

Nicht zum ersten Mal entscheiden unzuständige Behörden über so wesentliche Fragen wie den Genesenen Status bzw. den Geimpften Status.

Diese Entscheidungen müssen den höchsten Behörden, das heißt den Ministerien, ggfs. nur dem Gesetzgeber vorbehalten sein. Schließlich greift man in gravierender Weise in die Grundrechte der Bürger ein.

Dazu kommt dann auch noch, dass, wie bei dieser Genesenen Zeitverkürzung und Entscheidung, dass man ca. 4 Millionen Bürgern die Grundimmunisierung bei Johnson & Johnson aberkennt, eine Über- Nacht- Entscheidung. Ohne jegliche Vorwarnung hat hier das Robert-Koch-Institut ohne Rechtsgrundlage entsprechend entschieden.


Es ist sehr erfreulich, dass das Verwaltungsgericht Osnabrück hier eine klare Entscheidung hinsichtlich einer Verfassungswidrigkeit gefällt hat.

Wir vertreten in der Corona Zeit Betroffene von Corona Maßnahmen. Dabei steht die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller dem Impfen positiv gegenüber, jedoch wehren wir uns für unsere Mandanten gegen unverhältnismäßige Maßnahmen.

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